Schutzweg
Du musst Fußgängern, die die Fahrbahn erkennbar benützen wollen, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn auf dem Schutzweg ermöglichen. Daher darfst du dich dem Schutzweg nur mit so einer Geschwindigkeit nähern, dass du erforderlichenfalls rechtzeitig anhalten kannst.
Du musst auch darauf achten, dass du den Schutzweg erst überquerst, wenn du dies auch wirklich vollständig machen kannst. Nach dem Schutzweg muss also ausreichend Platz für dein Fahrzeug frei sein.