Mehrphasenausbildung – was bedeutet das ?

Anlässlich des erstmaligen Erwerbs einer Lenkberechtigung der Klassen B (auch L17), A1, A2 oder A muss man  innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes eine zweite Ausbildungsphase durchlaufen. Die nachfolgenden Ausbildungsteile müssen absolviert werden – es gibt aber KEINE PRÜFUNG!

Klasse B (auch L17)

Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B umfasst folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge:

  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung;
  • ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch, die beide an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von drei bis neun Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
  • eine weitere Perfektionsfahrt im Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung.

Zwischen der ersten und der zweiten Perfektionsfahrt hat ein Zeitraum von mindestens drei Monaten zu liegen.

Für L-17 Schüler entfällt die 1. Perfektionsfahrt. Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der 2.Perfektionsfahrt hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.
 
Das Fahrsicherheitstraining wird im Driving Camp Pachfurth abgehalten, einem der modernsten Fahrsicherheitszentren Europas. Die Anmeldung erfolgt direkt über das Büro der Fahrschule RAINER.

Klasse A1, A2 oder A

Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 oder A umfasst folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge:

  • ein Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
  • eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.

Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.
Das Fahrsicherheitstraining wird auf dem Übungsgelände der Fahrschule Rainer in Raasdorf abgehalten. Die Anmeldung erfolgt direkt über das Büro der Fahrschule RAINER.

Haftbefreiungserklärung für das Fahrsicherheitstraining

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