Radfahrerüberfahrt

Du musst Radfahrern oder Rollschuhfahrer, die die Fahrbahn erkennbar benützen wollen, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn auf der Radfahrerfahrt ermöglichen. Daher darfst du dich der Radfahrerüberfahrt nur mit so einer Geschwindigkeit nähern, dass du erforderlichenfalls rechtzeitig anhalten kannst.

Du musst auch darauf achten, dass du die Radfahrerüberfahrt erst überquerst, wenn du dies auch wirklich vollständig machen kannst. Nach der Radfahrerüberfahrt muss also ausreichend Platz für dein Fahrzeug frei sein.